Förderungsvoraussetzungen in Niedersachsen:
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die DSN-Rasse über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zur Zucht zu verwenden.
Eine Förderung gibt es für männliche und weibliche DSN-Tiere, die in den letzten 12 Monaten vor dem Stichtag (1. September) in Reinzucht angepaart wurden oder Nachkommen geboren haben und weniger als 25% Holstein-Friesian-Genanteil haben.
Die Zuwendungen belaufen sich z. Zt. auf bis zu 200 Euro / pro Zuchttier. Die Angaben müssen jährlich zum 01.09. bestätigt werden.
Telefon 0511 665-4492 Frau Ketzler
oder Tierzucht, Tierhaltung 0441 801-611 Herr Gerdes