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DSN - Zucht wird gefördert

Das Land Niedersachsen fördert die Zucht seltener bzw. gefährdeter Nutztierrassen

Das heißt, dass in Niedersachsen ansässige Landwirte oder Hobbyzüchter, die DSN über einen längeren Zeitraum einsetzen, an dem Förderprogramm teilnehmen können. 
Landwirte aus anderen Bundesländern müssen sich über DSN-Förderprogramme an die zuständigen Landwirtschaftskammern wenden.
Förderungsvoraussetzungen in Niedersachsen:
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die DSN-Rasse über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zur Zucht zu verwenden. 
Eine Förderung gibt es für männliche und weibliche DSN-Tiere, die in den letzten 12 Monaten vor dem Stichtag (1. September) in Reinzucht angepaart wurden oder Nachkommen geboren haben und weniger als 25% Holstein-Friesian-Genanteil haben. 
Die Zuwendungen belaufen sich z. Zt. auf bis zu 200 Euro / pro Zuchttier. Die Angaben müssen jährlich zum 01.09. bestätigt werden.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen gibt unter www.lwk-niedersachsen.de
Telefon 0511 665-4492 Frau Ketzler
oder Tierzucht, Tierhaltung 0441 801-611 Herr Gerdes